Zwar hält die EU-Kommission an ihrer Absicht fest, die bislang nur für die Güterwageninstandhaltung geforderte Zertifizierung von Instandhaltungsprozessen und -Werkstätten auf alle (Regelspur-) Schienenfahrzeuge bzw. deren Instandhaltungsstellen (ECM) auszuweiten, die Museumsbahnen und Betreiber historischer Fahrzeuge können jedoch auf eine Ausnahmeregelung hoffen: Die europäische Eisenbahn Agentur (ERA) als autorisierte Institution zur Erarbeitung und Umsetzung der Ziele der EU-Kommission hat in ihrem Report No. 007REC1004 kürzlich 15 Empfehlungen zur Erweiterung/Revision der EU VO No 445/2011 abgegeben.
Für unsere Branche von Interesse ist die Empfehlung zum Artikel 2 der Verordnung in dem vorgeschlagen wird, Infrastrukturen und Fahrzeuge, die ausschließlich für lokale, historische oder touristische Nutzung betrieben werden von der Sicherheitsrichtlinie 2016/798 auszunehmen. (One of these exclusions is „infrastucture and vehicules reserved for strictly local historical or tourist use“). Folgt die Kommission dieser Empfehlung (was i.d.R. der Fall ist) kommt die Regelung der VO 445 für uns nicht mehr zur Anwendung. Die bislang national für die historischen Güterwagen erteilte Ausnahmeregelung wäre dann nicht mehr von Bedeutung. Auch bezüglich der Fahrzeuge und Infrastrukturen für touristische Zwecke wäre der Ausnahmetatbestand auf europäischer Ebene fixiert, was nationale Debatten bezüglich der Abgrenzung zu den Museumsbahnen erübrigt.
Der rechtzeitige Vortrag unserer Brancheninteressen durch VDMT/Fedecrail bei der ERA hat sich mithin gelohnt. Im April und November 2019 wird der Prozess seitens ERA weitergeführt. Die Berichterstattung seitens VDMT wird dann zeitnah erfolgen. (Hans-Jürgen Credé)