Das Bundeskabinett hat Ende März einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verabschiedet, wonach die Schienenwege der Museumsbahnen von den Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes weitestgehend ausgenommen werden können.
Diese geplante Ausnahme geht auf eine Anregung des VDMT zurück.
Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass Museumsbahnen den Wettbewerb kommerzieller Eisenbahnen weder verfälschen noch diskriminieren können, weil sie am Wettbewerb um die gewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern, wie ihn die EU voraussetzt und fördern will, nicht teilnehmen. Damit wäre eine Ausnahmemöglichkeit nur folgerichtig und wird vom VDMT ausdrücklich begrüßt.
Der Gesetzentwurf liegt dem VDMT vor und ist im internen Teil der VDMT-Website mit weiteren Erläuterungen abrufbar.
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