VDMT regt generelle Gebührenbefreiung für Museums- und Touristikbahnen an

Aktuell überarbeitet das Bundesverkehrsministerium die Gebührenordnungen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur sowie des Eisenbahnbundesamtes. Das hat der VDMT zum Anlass genommen, eine generelle Befreiung der Museums- und Touristikbahnen von Gebühren für Amtshandlungen dieser Behörden anzuregen. Wir meinen, dass dies aus Gründen des öffentlichen Interesses sowie aus Billigkeitserwägungen mindestens gerechtfertigt ist.

Museumsbahnen sind keine Adressaten, an die sich Maßnahmen der Regulierungsbehörde richten. Sie sind zwar formal Eisenbahnen, nehmen aber nicht am Wettbewerb teil. Da die Regulierungsbehörde jedoch den Wettbewerb fördern soll, können ihre Maßnahmen bei Museumsbahnen naturgemäß keine Wirkung entfalten. Müssen aber trotzdem aufgrund gesetzlicher Vorschriften beispielsweise Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wäre es deshalb nur sachgerecht, sie von etwaigen Gebühren zu befreien.

Auch wenn Betriebsgesellschaften dazwischen geschaltet sind, werden Museums- und Touristikbahnen in aller Regel ehrenamtlich getragen. Viele sind steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt. Die öffentliche Hand fördert die Tätigkeit der Museumsbahnen über Steuervorteile hinaus durch Zuschüsse öffentlicher Stiftungen oder direkt durch Förderprogramme wie beispielsweise aktuell das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen. Es wäre also unsinnig, wenn ein Teil dieser Förderung über Gebühren wieder zurück in die Kassen der öffentlichen Hand wandert und damit den eigentlichen Förderzweck schmälert. Deshalb würde eine Gebührenbefreiung auch im öffentlichen Interesse liegen.

Die Stellungnahme des VDMT finden Sie unten. Der Verordnungsentwurf, der die Befreiung allerdings noch nicht vorsieht, kann von Mitgliedern beim VDMT angefordert werden.

Link zur Stellungnahme: 190709_Stellgn_VDMT ERegG_BGebV


 

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