Im Frühjahr dieses Jahres hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein einzigartiges Förderprogramm ins Leben gerufen, das für Museumseisenbahnen von besonderem Interesse ist. Das „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter“ richtet sich an ehrenamtliche Vereine, Organisationen und Initiativen aus dem Bereich der historischen Mobilität, die sich der Pflege von Kulturgütern widmen beziehungsweise deren satzungsmäßiger Zweck die Bewahrung und Präsentation dieser Güter ist. Ein besonderer Fokus des Programms liegt auf schienengebundenen verkehrshistorischen Objekten.
Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um die Gewährung von Zuwendungen, die für „Maßnahmen zur nachhaltigen Bewahrung, Instandsetzung und Präsentation“ verwendet werden sollen. Damit trifft die Landesregierung erstmals genau dort ins Schwarze, wo die Besitzer und Betreiber von historischen Objekten bisher eine große Lücke empfanden: Es geht hierbei nicht um eine finanzielle Unterstützung zur Neuanschaffung von historischen Kulturgütern, sondern um deren Erhaltung.
Für dieses Förderprogramm stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 erstmals Mittel von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen beträgt zwischen 40 und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro für den Einzelfall. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege verkehrshistorischer Kulturgüter dienen sowie Ausgaben für notwendige Voruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation.
Durch die Förderung etwa für die Instandsetzung oder Reparatur von Fahrzeugen sowie die Herrichtung von Gebäuden und Infrastrukturen möchte das Land das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich stärken. Da die Vereine in vielen Fällen eine hohe Besucherwirkung entfalten, wird außerdem ein hoher Breitennutz erwartet.
Trotz einer für Eisenbahn-Projekte knapp bemessenen Bewerbungsfrist sind zahlreiche Anträge beim Ministerium eingegangen, die derzeit noch überprüft werden. Inwieweit im kommenden Jahr 2020 erneut die Förderung von Kulturgütern der historischen Mobilität möglich sein wird, steht noch nicht fest. Auf jeden Fall könnte Nordrhein-Westfalen mit seinem neuen Förderprogramm Vorbild für andere Bundesländer sein. (Ingrid Schütte)