CO₂-Bepreisung führt zu erheblicher Verteuerung von Steinkohle – VDMT regt Ausnahmeregelung für Museumsbahnen an
Ab 2021 wird der Verbrauch fossiler Brennstoffe mit einer Abgabe belegt. Das hat der Bundestag im Rahmen des Klimaschutzpaketes Ende letzten Jahres beschlossen. Dadurch erhöht sich der Preis je t Kohle um ca. 71 € (2021) auf bis zu rd. 184 € (ab 2026).
Berücksichtigt man, dass Museumsbahnen heute ca. 250 – 300 € je t Kohle frei Haus zahlen, so ist diese Preiserhöhung ganz erheblich und für zahlreiche Bahnen nur sehr schwer verkraftbar, will man die Fahrpreise noch in einem erträglichen Rahmen halten. Insgesamt für alle Bahnen beträgt die Mehrbelastung bis zu 3,3 Mio. €/Jahr. Während Endverbraucher z. B. durch Senkung der EEG-Umlage entlastet werden, profitieren Musemsbahnen davon praktisch nicht. Sie verbrauchen praktisch keinen Strom.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), in dem die Bepreisung der CO₂-Emissionen geregelt ist, sieht zwar eine Rückerstattungsmöglichkeit vor, die aber eher auf gewerbliche Verbraucher abstellt und aufgrund der sehr hohen Schwellenwerte Museumsbahnen aller Wahrscheinlichkeit faktisch ausschließt.
Die CO₂-Emissionen durch Museumsbahnen sind marginal. Ein einziges größeres Kohlekraftwerk verbrennt den Jahresverbrauch aller Museumsbahnen in zwei Tagen. Auch geht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Lenkungswirkung hin zu regenerativ erzeugten Energieträgern bei Museumsbahnen ins Leere. Dampfloks im Betrieb vorzuführen, ist nun einmal ohne den Einsatz von fossilen Brennstoffen, sprich Kohle, nicht möglich. Kohle kann hier auch nicht durch umweltfreundliche Energieträger ersetzt werden. Nicht zu vergessen: Museumsbahnen leisten einen ganz erheblichen positiven Beitrag zur Imagebildung des Verkehrssystems Bahn.
Deshalb hat sich der VDMT an Bundesumweltministerin Frau Svenja Schulze und weitere Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt und angeregt, für Museums- und Touristikbahnen rechtlich sicher eine Rückerstattungsregelung zu normieren. Dies soll vorzugsweise direkt im BEHG geschehen, mindestens aber in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung.
Ein entsprechendes Positionspapier finden Sie hier: (Download der Anlage)
Wenn Sie die Gelegenheit haben, politische Entscheidungsträger auf diese Problematik - gern auch unter Nutzung des Positionspapiers - anzusprechen, würden wir uns im Namen aller VDMT-Mitglieder, die Dampfloks betreiben, sehr freuen. Für Fragen und Anregungen steht Volker Wente (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.