Das Geldwäschegesetz verlangt auch von Vereinen deren Eintrag in das neue Transparenzregister. In den meisten Fällen dürfte dies unproblematisch sein. Allerdings sind einige Dinge zu prüfen und ganz umsonst ist es auch nicht.
Näheres finden VDMT-Mitglieder im internen Teil der Homepage in der ausführlichen Langform unter dem Menüpunkt "Aktuelle Verbandsarbeit" "2020".