Als am 9. August 1980 – vor nunmehr 40 Jahren – die Dampfbahn Fränkische Schweiz e.V. (DFS) den Museumsbahnbetrieb auf der 1976 eingestellten und 1978 durch den Verein erworbenen Lokalbahn Ebermannstadt – Behringersmühle eröffnete, ahnte niemand, dass die 16 km lange Strecke samt Stationsgebäuden, Brücken, Wasserdurchlässen und den entsprechenden Ingenieurbauwerken im September 2017 in die Bayerische Denkmalliste eingetragen würde. Je schneller sich das Umfeld bei der modernen Bahn ändert, desto stärker rückt für eine reine Museumsbahn die Chance in den Blick, nicht nur die historischen Fahrzeuge von A nach B fahren zu lassen, sondern den Fahrgästen auch Bahnanlagen im mittlerweile historischen Erscheinungsbild zu präsentieren und damit insgesamt eine Zeitreise zu ermöglichen.

Zugegeben: Auch bei einer Museumsbahn gibt es – nicht zuletzt aufgrund finanzieller Zwänge – Kompromisse. Angesichts des Spannungsverhältnisses zwischen „pragmatischen“ Entscheidungen und dem Anspruch, das historische Umfeld zu bewahren, hat sich die DFS 2015 ein „Leitbild zur historischen Infrastruktur“ gegeben. Es soll dazu dienen,

  • sensibel mit der historischen Substanz umzugehen,
  • die Museumsbahn als Sachgesamtheit zu betrachten,
  • diese Grundphilosophie auch bei der Suche nach Lösungen gegenüber der Eisenbahnaufsicht einzubringen,
  • den dem Denkmalschutz verpflichteten Ansatz gegenüber künftigen Fördergebern zu unterstreichen.

Das Leitbild war aber keineswegs der Beginn, die Bahn und ihr Ambiente möglichst authentisch zu bewahren. Bereits 1986 wurde die 155 m lange Hindenburgbrücke kurz vor Behringersmühle unter Denkmalschutz gestellt. Grundlage dafür war ein Artikel in der Zeitschrift „Die Bautechnik“ 10/1932, der die Brücke als ein frühes Beispiel gelungener Rücksichtnahme auf Natur und Landschaftsbild würdigte.

Der Denkmalschutz für die gesamte Strecke und ihre Anlagen kam für die DFS aber auch deshalb in den Blick, weil der Verein dringend nach einer signifikanten Unterstützung für den Erhalt der Infrastruktur Ausschau hielt. Seit der Übernahme der Strecke waren die Sanierungsmaßnahmen (u.a. Brücken, Umbau der Streckenabschnitte mit Holzschwellen auf für bayerische Nebenbahnen typische Stahlschwellen) überwiegend in Eigenleistung, mit Eigenmitteln und Spenden erfolgt. Bei einigen Projekten half eine Förderung durch die Oberfrankenstiftung in Höhe von ca. 20 Prozent. Gleichwohl: Eine planmäßige Instandhaltung der Strecke mit ihren zehn Brücken, über 100 Durchlässen und weiteren Kunstbauten wäre auf Dauer mit einem über 80-prozentigem Eigenanteil nicht mehr zu bewerkstelligen gewesen. Nachdem andere Optionen – etwa hinsichtlich einer Förderung der touristischen Infrastruktur – nicht zum Erfolg führten, schlug der Landrat des Landkreises Forchheim, Dr. Hermann Ulm, Ende 2015 vor, die Denkmalwürdigkeit der Strecke zu prüfen. So konnte in Abstimmung und mit Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Landkreises Forchheim im Folgejahr ein Gutachten zur Denkmalwürdigkeit vergeben werden. Bereits während der Erstellung dieses Fachberichts wurde mit den Gutachtern eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt, um Betroffene, wie die Eigentümer der Empfangsgebäude, die nicht der DFS gehören, sowie kultur- und regionalgeschichtlich Interessierte zu informieren und für eine Mitwirkung zu gewinnen.

Im Januar 2017 lag schließlich das Gutachten vor: „Die Eisenbahnstrecke Ebermannstadt – Behringersmühle in der Fränkischen Schweiz. Denkmalpflegerischer Fachbericht mit Katalog der Kulturlandschaftselemente“. Kernaussagen des Fachberichts sind: „An dieser Bahnstrecke ist nicht nur die Summe der erhaltenen historischen Elemente besonders, auch die Berücksichtigung der umliegenden Landschaft bei Streckenführung und Ausführung der Kunst- und Hochbauten prägt vor allem den letzten Streckenabschnitt zwischen Gößweinstein und Behringersmühle. (…) Die Gesamtheit aller zeittypischen, historischen Elemente, deren Betrieb, landschaftliche Einbettung und Auswirkung sowie die von Anfang beachtete Bedeutung des Tourismus in der Fränkischen Schweiz machen diese Nebenbahn zwischen Ebermannstadt und Behringersmühle zu einer denkmalwürdigen Strecke“. Der Bericht stellte die Grundlage der Bewertung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege dar, die schließlich zur Aufnahme in die Denkmalliste führte.

Der Denkmalstatus ist einerseits Verpflichtung, die Strecke in ihrer Sachgesamtheit zu erhalten und andererseits Voraussetzung, um eine entsprechende Förderung zu erhalten. Im Frühjahr 2019 kam es schließlich zu einer grundsätzlichen Verständigung zur Förderung eines langfristig bis 2026 angelegten Projekts mit einem Investitionsvolumen von ca. 4,5 Mio. €. Kern sind die Instandsetzung der Kunstbauten, allen voran der Brücken. Aber auch die historischen Bahnsteigbeleuchtungen sowie das mechanische Stellwerk in Muggendorf mit allen Einrichtungen gehören dazu. Die langfristige Anlage des Projekts soll dazu beitragen, bauvorbereitende Maßnahmen in ehrenamtlicher Leistung zu erbringen. Ansonsten wäre das Investitionsvolumen noch deutlich höher.

Denkmalrecht und Denkmalförderung liegen in der Zuständigkeit der Länder. Deshalb sind die Fördermöglichkeiten von Land zu Land unterschiedlich. Die DFS geht davon aus, dass sich mit der Maßnahme eine Förderquote von ca. 75 Prozent realisieren lässt. Das ist eine große Unterstützung. Dennoch bleibt das Projekt ein Kraftakt sowohl hinsichtlich der zu erbringenden Eigenleistungen als auch der aufzubringenden finanziellen Eigenanteile und der Projektsteuerung. Der Einsatz öffentlicher Fördermittel stellt hohe Anforderungen an die Ausschreibungen; die Einbeziehung entsprechender Fachleute ist ebenfalls nicht zum Nulltarif zu haben.

Fazit: Die Aufnahme der Strecke in die Denkmalliste ist zuallererst eine fachlich gut begründete Entscheidung. Sie ist aber auch eine Anerkennung des über 45-jährigen Engagements zum Erhalt dieser Bahn und ihrer Anlagen, die es ohne die DFS längst nicht mehr gäbe. Natürlich sind mit dem Denkmalstatus auch Verpflichtungen verbunden: Jede bauliche Änderung bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung. In der Regel sind die Dankmalschutzbehörden an einer sinnvollen Nutzung eines Denkmals interessiert. Und so ist der Denkmalstatus in Verbindung mit dem Bestandsschutz auch eine Chance, mit der Eisenbahnaufsicht zu vertretbaren Lösungen zu kommen. Bei Lichte betrachtet, sind Museumsbahnen nicht nur mit ihren Fahrzeugen, sondern auch mit ihrer historischen Infrastruktur ein natürlicher Partner der Denkmalpflege.

(Richard Neun/Johannes Füngers)

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