ÖPNV-Rettungsschirm auch für Museums- und Touristikbahnen? - Antragsfrist endet am 30. September 2020

Möglicherweise können auch Museums- und Touristikbahnen Leistungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm erhalten. Ziel des Rettungsschirms ist

es, die Corona – bedingten Schäden der öffentlichen Verkehrsunternehmen insbesondere durch den erheblichen Fahrgastrückgang auszugleichen. Da sie ein strukturell defizitäres Geschäftsmodell haben, helfen ihnen die Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft kaum. Die Situation der Museums- und Touristikbahnen ist durchaus vergleichbar. Mittlerweile ist erkennbar, dass die Schäden durch den Fahrgastrückgang im ÖPNV geringer als ursprünglich erwartet ausfallen wird und deshalb gewisse finanzielle Spielräume bei den Ländern bestehen könnten.

Vor diesem Hintergrund könnte es auch für die Museums- und Touristikbahnen mit regelmäßigem Fahrbetrieb sinnvoll sein, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir wissen aus einigen Ländern, dass dort ein Ausgleich der pandemiebedingten Schäden aus dem ÖPNV – Rettungsschirm auch für touristische Verkehre diskutiert wird. Allerdings endet die Antragsfrist bereits am 30.9.2020. Es ist also Eile geboten. Näheres ist im internen Teil der VDMT – Homepage zu finden.

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