Ausnahmemöglichkeiten für Museums- und Touristikbahnen
Ab dem 13.12.2020 ist der Einsatz lauter Güterwagen grds. auf allen (!) regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen nicht mehr zulässig. Das Verbot betrifft also nicht nur die bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen, sondern auch die NE-Bahnen. Allerdings gibt es für ausschließlich historisch oder touristisch genutzte Güterwagen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten. Da der 13.12.2020 bald vor der Tür steht, ist Eile geboten, wenn eine Bahn diese Güterwagen nutzt. Was zu tun ist, wird im internen Teil der VDMT-Homepage näher erläutert.