Ausnahmemöglichkeiten für Museums- und Touristikbahnen

Ab dem 13.12.2020 ist der Einsatz lauter Güterwagen grds. auf allen (!) regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen nicht mehr zulässig. Das Verbot betrifft also nicht nur die bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen, sondern auch die NE-Bahnen. Allerdings gibt es für ausschließlich historisch oder touristisch genutzte Güterwagen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten. Da der 13.12.2020 bald vor der Tür steht, ist Eile geboten, wenn eine Bahn diese Güterwagen nutzt. Was zu tun ist, wird im internen Teil der VDMT-Homepage näher erläutert.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.