Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern: Museums- und Touristikbahnen müssen Betrieb i.d.R. ruhen lassen

Bund und Länder haben am 25.11.2020 beschlossen, die aufgrund der Corona – Pandemie notwendigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens bis mindestens 20.12.2020, wahrscheinlich aber bis über den Jahreswechsel hinaus aufrecht zu erhalten. Damit muss auch der Betrieb von Museums- und Touristikbahnen ruhen. Bahnen, die aufgrund ihres regelmäßigen Betriebs auch ÖPNV-Funktionen erfüllen, dürften vom Verbot nicht betroffen sein, da eine Einschränkung des ÖPNV-Angebots nicht vorgesehen ist.

Diese Betriebsuntersagung hat für die Museums- und Touristikbahnen gravierende wirtschaftliche Folgen. Nikolausfahrten und Sonderzüge zu Weihnachtsmärkten usw. sind besonders umsatzstark und schaffen die finanziellen Reserven für die Winterpause. Allerdings hat der Bund für die von der Schließung direkt und indirekt erhebliche betroffenen Unternehmen besondere Hilfen vorgesehen. Sie gelten ausdrücklich auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Über diese Hilfen informiert der VDMT im internen Teil der Webseite ebenso wie über die detaillierten Folgen der Beschlüsse vom 25.11.2020.

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