Dampflokregelwerk  - Verfahrensablauf beim „Gelbdruckverfahren“

Hierzu erreichten auch den VDMT bereits zahlreiche Rückmeldungen. Deshalb das wichtigste Vorab:

Für alle Eingaben sollte bitte unbedingt das Formblatt benutzt werden. Die Eingaben selbst sollten direkt an den VDV (Kontakt s. unten) gerichtet werden.

Es erleichtert nicht nur den Bearbeitern die Arbeit, sondern dadurch kann die Entstehungsgeschichte dokumentiert und nachvollzogen werden. Das ist für

den angestrebten Status des Regelwerks als „anerkannte Regel der Technik“ erforderlich

Zum Verfahrensablauf im Detail:

Vor einigen Wochen hat der VDMT seinen Mitgliedern im Rahmen des sogenannten „Gelbdruckverfahrens“ den Entwurf des ersten Teils des vollständig überarbeiteten „Dampftriebfahrzeuge bedienen und führen – Dampfregelwerk (DRW)“ zur Durchsicht und Kommentierung zur Verfügung gestellt. Ziel des Verfahrens ist es, einen weitestgehenden Konsens über den Inhalt mit allen, die fachlich mit dem Betrieb von Dampflokomotiven zu tun haben, zu erreichen. Deshalb wird um Stellungnahmen zum Entwurf, also dem „Gelbdruck“, gebeten.

Mittlerweile haben sich erfreulicherweise viele Mitglieder mit diesem Entwurf auseinandergesetzt. Dementsprechend groß war die Resonanz. Allerdings müssen bei der Kommentierung einige Grundregeln beachtet werden, damit ein geordneter Verfahrensablauf und eine Nachvollziehbarkeit der Entstehung gewährleistet werden kann. Die Beachtung dieses Verfahrensablaufs ist Voraussetzung dafür, dass das Dampflokregelwerk eine „anerkannte Regel der Technik“ werden kann. Genau das schafft für die Betreiber von Dampflokomotiven die notwendige Rechtssicherheit. Deshalb möchten wir den Verfahrensablauf vom „Gelbdruck“ bis zum verabschiedeten Regelwerk noch einmal kurz in Erinnerung rufen:

  • Formal wird das Verfahren vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) betreut. Die Ausschüsse für Eisenbahnfahrzeuge und Eisenbahnbetrieb beschließen die endgültige Fassung. Anschließend wird sie den VDV - Verwaltungsräten der Eisenbahnen-Sparten zur Verabschiedung vorgelegt. Damit ist formal sichergestellt, dass die weit überwiegende Zahl der Fachleute dieses Regelwerk gutheißt. Auf diesem Weg kann die formale Voraussetzung einer „anerkannten Regeln der Technik“ erfüllt werden.
  • Deshalb werden alle Eingaben wie Änderungen, Ergänzungen, Streichungen, Klarstellungen, Präzisierungen, Hinweise auf sachliche oder formale Fehler usw. nach einem klar strukturierten Prozess behandelt. Es beginnt damit, dass diese Eingaben zentral beim VDV gesammelt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden und allen Beteiligten die Arbeit zu erleichtern, sollte für Eingaben stets das vom VDV bereitgestellte Formblatt verwendet werden. Um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, sollten sämtliche Eingaben bis zum 29. September 2021 beim VDV eingegangen sein.
  • Anschließend werden alle Eingaben vom Arbeitskreis, der das Dampflokregelwerk erarbeitet hat, diskutiert und bewertet. Sofern sinnvoll, wird natürlich auch das Gespräch mit denjenigen gesucht, die die Eingabe formuliert haben oder es werden weiterhin Fachleute hinzugezogen. Dies gilt naturgemäß insbesondere im Hinblick auf Vertreter der Ministerien und den Aufsichtsbehörden. Dieser Arbeitskreis schlägt dann den beschließenden VDV-Ausschüssen, in denen übrigens auch der VDMT vertreten ist, vor, ob die einzelne Eingabe gegebenenfalls auch modifiziert übernommen werden soll oder nicht.
  • Darauf folgt dann das formale Beschlussverfahren durch die VDV-Ausschüsse und die VDV-Verwaltungsräte.

Die Stellungnahmen sind in jedem Fall - bevorzugt per E-Mail - zu senden an:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

Herrn Dipl.-Volksw. Götz Walther

Fachbereichsleiter Eisenbahnbetrieb

Leipziger Platz 8

10117 Berlin

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es genügt also nicht, wenn nur den VDMT etwaige Eingaben (formlos) erreichen. Der VDMT freut sich aber, wenn ihn eine Kopie der Stellungnahme erreicht. Der VDMT stellt auch gern den Kontakt zu den fachlich zuständigen Bearbeitern herzustellen, wenn Fragen vorab besprochen werden sollen. Im Interesse aller Beteiligten wären wir sehr dankbar, wenn diese Verfahrensschritte bei ihren Stellungnahmen beachtet werden. Das Regelwerk und begleitende Unterlagen sind unter diesem Link Downloads: Anlagen, Informationen, Verordnungen | VDV - Die Verkehrsunternehmen (hier am Ende der Seite) zu finden

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.