Neuordnung Abrechnung Bahnstrom

Aktuell sind es erst sehr wenige Elloks, die die VDMT-Mitglieder betreiben. Aber deren Zahl nimmt zu. Deshalb gewinnt auch das Thema „Abrechnung von Bahnstrom“ eine größere Bedeutung. Der VDMT prüft, ob für MTB besonderer Handlungsbedarf besteht oder ob die Interessen über die Beteiligung des VDV hinreichend gewahrt sind.

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Neuordnung Abrechnung Bahnstrom

Aktuell sind es erst sehr wenige Elloks, die die VDMT-Mitglieder betreiben. Aber deren Zahl nimmt ständig zu. Deshalb gewinnt auch das Thema „Abrechnung von Bahnstrom“ eine größere Bedeutung. Während der Zugang zum Bahnstromnetz als sogenannter regulierter Bereich von der Bundesnetzagentur überwacht und reguliert wird, sind im unregulierten Bereich die Marktteilnehmer, sprich die Bahnstromunternehmen, EVU und Halter der Lokomotiven und Triebwagen selbst gefordert. Hier müssen Regelungen getroffen werden, wenn eine Lok für mehrere EVU unterwegs ist oder aus fremden Bahnstromnetzen in das DB-Netz einfährt, damit der Stromverbrauch korrekt zugeordnet werden kann.

Näheres zur Problemlage und dem vorgeschlagenen Regelungsansatz sind dem VDV-Rundschreiben mit drei Anlagen zu entnehmen. Der VDMT prüft gerade, ob für Museums- und Touristikbahnen besonderer Handlungsbedarf besteht oder ob die Interessen über die Beteiligung des VDV hinreichend gewahrt sind.

Der VDMT freut sich deshalb über Rückmeldungen und Hinweise zum weiteren Vorgehen aus dem Kreis der seiner Mitglieder.

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Links zum genannten VDV-Rundschreiben nebst Anlagen:

VDV_Rundschreiben_VEV_2_2023

RS_Anlage_1_Festlegung_Netzzugang_Bahnstrom

RS_Anlage_2_Ziele_und_Standardisierung_in_der_Nutzer-Halter-Kommunikation

RS_Anlage_3_Mako_Konsultation

 

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