In der Ausgabe 2/2006 des Eisenbahn-Kurier wurde anhand des Beispiels der Dampflok 01 509 des Vereins UEF-Historischer Dampfschnellzug e.V. die Frage nach der Sicherheit der Dampflokomotiven allgemein aufgeworfen. Dazu nahm der Vorsitzende des VDMT, Heimo Echensperger, wie folgt Stellung:

 

Aus Sicht des VDMT kann es bei der Sicherheit keine Abstriche vom Notwendigen geben. Das gilt nicht nur im Fahrbetrieb, sondern in besonderem Maße auch für die Dampfkessel, die als besondere Bauteile anzusehen sind und wesentliche technische Unterschiede zu den gebräuchlichen Bauteilen heutiger Eisenbahnfahrzeuge aufweisen. Jeder Museumsbahnbetreiber muss durch Einsatz von zuverlässigem Personal eine Organisation schaffen, die sicherstellt, dass die laufende Unterhaltung, wie sie der jeweilige Betrieb erfordert, durchgeführt wird und dass gefährliche Mängel erkannt und an die Verantwortlichen berichtet werden. Der Wunsch, ein Fahrzeug zu betreiben, darf deshalb nicht den Blick auf die technischen Fakten trüben. Der Umfang des Fahrbetriebs muss insofern an die Möglichkeiten des vorhandenen Personals angepasst werden, als dass zwischen den Fahrten die notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden können. Die Zweckmäßigkeit dieser Organisation ist es, welche die Aufsichtsbehörde regelmäßig prüft und die mit der jetzt neu eingeführten Sicherheitsbescheinigung weiter hinterfragt wird.

Der jüngst durch die Presse gegangene Fall der 01 509 legt die Vermutung nahe, dass diese Grundsätze nicht durchgängig beachtet wurden. Hier sollten zunächst die Verantwortlichen der betroffenen Museumsbahn intern prüfen, wie es dazu kommen konnte. Denn grundsätzlich sieht das deutsche Eisenbahnrecht vor, dass die Eisenbahnen die Sicherheit ihres Betriebs selbst organisieren. Es darf erwartet werden, dass sie gemeinsam mit ihrer Aufsichtbehörde die Mängel abstellen und, wenn nötig, auch personelle Konsequenzen ziehen. Was laut den Aussagen auf der Homepage des Betreibers auch geschehen ist. So sehr es notwendig und auch sinnvoll sein kann, auf derartige Mängel öffentlich aufmerksam zu machen und damit auch die Sensibilität der Bertreiber zu stärken. So wenig ist es sinnvoll, die Ursachenforschung öffentlich zu betreiben, zumal wenn dies in Form einer fachlich mangelhaften Darstellung geschieht.

Der wohlfeile Ruf nach einer verstärkten Aufsicht oder gar die Forderung, eine Werkstätte möge der Aufsichtsbehörde "zuarbeiten", ist keinesfalls dienlich, denn die Kompetenz für eine heute "exotische" Technik, wie sie die Dampflok darstellt, kann nur bei den Betreibern und den Fachwerkstätten liegen. Für alle anderen ist sie eine Randerscheinung im Eisenbahnalltag. Man kann daher nicht erwarten, dass sie sich mit dem gleichen Engagement und gleicher Sachkunde damit beschäftigen. Damit würden infolge mangelnder Kenntnis entweder mögliche Dinge verhindert oder eigentlich nicht zulässige Dinge gestattet. Die Kompetenz für den Betrieb von Dampflokomotiven liegt heute in Deutschland im wesentlichen bei den Museumsbahnen und kann auch nur dort liegen. Diesem Anspruch müssen die Verantwortlichen im Interessen des gegenwärtigen und eines zukünftigen Dampfbetriebs in Deutschland in jedem einzelnen Fall gerecht werden.

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