Wie in der Museumsbahn-Information 1/2004 berichtet, hat der VDMT Bedenken hinsichtlich der im Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vorgesehenen Auflagen für integrierte Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Bezug auf die handelsrechtlichen Berichtspflichten und die organisatorischen Trennung von Verkehr und Infrastruktur geäußert. Über unsere Bedenken hat der Verband auch einige Bundesländer unterrichtet, mit der Bitte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine Änderung zu dringen.
In der nun vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf wurden die Anliegen des VDMT hinsichtlich der oben genannten Problematik weitgehend berücksichtigt. So empfiehlt der Bundesrat, unter anderem unter explizitem Verweis auf die Museumsbahnen, dass die Genehmigungsbehörden Ausnahmen von der handelsrechtlichen Berichtspflicht und der organisatorischen Trennung gestatten können, wenn eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht zu erwarten ist.