Mit Presseerklärung vom 05.11.2004 hatte das Eisenbahn-Bundesamt bekannt gegeben, dass es das Trassenpreissystem 2005 der DB Netz AG hinsichtlich der Sonderzuschläge überprüft. Von der DB Netz AG wird seit dem Fahrplanwechsel am 12.12.2004 erstmalig ein 10%-iger Sonderzuschlag bei Anmeldung einer sog. Sondertrasse erhoben. Diesen Zuschlag erhebt die DB Netz AG für Trassenbestellungen, die nicht im Rahmen der jährlichen Fahrplanerstellung vorab angemeldet wurden.
Mit Bescheid vom 23.12.2004 hat das Eisenbahn-Bundesamt entschieden, dass diese Zuschläge rechtswidrig sind. Unter anderem, weil die DB Netz AG die Einführung des Zuschlages den Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht fristgerecht bekannt gegeben hat. Bereits im Dezember 2003 hätte sie beabsichtigte Preisänderungen mitteilen müssen, damit die Verkehrsunternehmen auf verlässlicher Basis ihren Kunden Angebote für Verkehrsdienstleistungen unterbreiten können. Das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, sieht das Eisenbahn-Bundesamt durch den Zuschlag gefährdet, da gerade mittelständische Güterverkehrsunternehmen den Schwerpunkt ihres Transportgeschäfts in kurzfristig geplanten Verkehrsleistungen haben.
Das Eisenbahn-Bundesamt geht davon aus, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen, die sich bei der Zahlung der Trassenentgelte auf die behördliche Entscheidung berufen, kein Nachteil entsteht.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und überwacht im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben u.a. die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs. Mehr Informationen zum Eisenbahn-Bundesamt finden Sie im Internet unter www.eisenbahn-bundesamt.de.