Im Rahmen dieser 48. Museumsbahntagung in Gerolstein fand auch die 13. Mitgliederversammlung des VDMT statt. Nach der Begrüßung fasste VDMT-Vorsitzender Heimo Echensperger die in 2004 im Vordergrund stehenden Verbandtätigkeiten zusammen.
Eine für die Zukunft auch der Museumsbahnen wichtige rechtliche Änderung stellen die im vergangenen Jahr vorangetriebenen Arbeiten zum 3. Eisenbahnrechts-Änderungsgesetz dar, zu dem es verschiedene Entwürfe gab, deren erste die Museumsbahnen als kleine Gesellschaften in unzumutbarer Weise belastet hätten. Es sollte nämlich unterschiedslos eine Offenlegungs- und Bilanzierungspflicht geschaffen werden, die weit über die Anforderungen des Handelsrechtes hinausgegangen wäre, ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenübergestanden hätte. In enger Abstimmung mit dem VDV konnte hier eine Vereinfachung für kleine Eisenbahngesellschaften erreicht werden, die von den gesetzgebenden Gremien auch akzeptiert wurde.
Das Gesetz trifft jetzt auch umfangreiche Festlegungen hinsichtlich der Einzelheiten des Netzzugangs, dessen Aufsicht künftig auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) übergeht. Die RegTP wurde hierzu mit einem umfangreichen Instrumentarium zum Eingriff ausgestattet. Nach erfolgter Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird das Gesetz kurzfristig in Kraft treten. Echensperger betonte, dass es sich bei diesem Gesetz um das erste EU-Eisenbahngesetz handelt.
Die Website des Verbandes wurde hinsichtlich der Möglichkeit, die Verbandsaktivitäten nachzulesen, erneut erweitert. Eine wichtige Aktivität stellte schließlich noch der Widerstand des Verbandes gegen Bestrebungen von DB Netz dar, in ihren AGB einen Haftungsausschluss zu fixieren, dies führt letztlich dazu, dass Mängel bei der Netzinstandhaltung insoweit folgenlos geblieben wären, als hierdurch verursachte Sachschäden an Fahrzeugen der EVU von diesen selber zu tragen sind.
Der Vorstand wurde von den VDMT-Mitgliedern für seine Arbeit 2004 einstimmig entlastet.