Mit Hilfe einer fragwürdigen Begründung hat die Bezirksregierung Köln den Abschnitt Hermesdorf – Waldbröl der seit 1999 von der Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) betriebenen Wiehltalbahn gegen den Willen der Betreiber entwidmet. Sie folgt damit dem Antrag der Stadt Waldbröl, die seit 1.1.2007 Eigentümerin dieses Streckenabschnitts ist und einen Bahneinschnitt zuschütten möchte, um den Bau eines Kreisverkehrs zu vereinfachen.

Die Entscheidung der Bezirksregierung ist in den Augen der Betreiber inakzeptabel. Würde die Entscheidung rechtskräftig, entzöge die Bezirksregierung mit ihrer Argumentation alle deutschen Museums- und Tourismusbahnen und viele Güterzugstrecken dem Schutz des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Mit großer Sorge verfolgt daher auch der Verband der Deutschen Museums- und Touristikbahnen (VDMT) die Entwicklung.

Das Allgemeine Eisenbahngesetz fordert als Voraussetzung einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“), dass „kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist“ (AEG §23 (1)). Während im Fall der bayerischen Ilztalbahn bereits die Anfrage eines potentiellen Betreibers der Entwidmung entgegenstand, wird im Fall der Wiehltalbahn eine mit Betriebsgenehmigung versehene und betriebene Bahnstrecke freigestellt.

Die Bezirksregierung bestimmt als Zweckbestimmung einer Eisenbahn den „Transport von Personen und Gütern zum Zwecke des Ortswechsels“, wodurch in ihren Augen Tourismusverkehr, der nur „Fahrten um ihrer selbst Willen“ umfasse, nicht im Rahmen der Zweckbestimmung liegt und folglich einer Entwidmung nicht entgegensteht.

Zwar erkennt die Bezirksregierung an, dass auf der Wiehltalbahn Güterverkehr stattfindet. Dieser sei aber zu gering, um von einem Verkehrsbedürfnis zu sprechen.

„Sowohl die Definition der Zweckbestimmung als auch die Nicht-Anerkennung des Güterverkehrs im Wiehltal ist eine willkürliche Festlegung der Bezirksregierung Köln“, so Gerhard Mansel, Vorsitzender des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn. „Die Bezirksregierung versucht, das bestehende Verkehrsaufkommen der Wiehltalbahn wegzudefinieren. Warum nimmt die Bezirksregierung nicht einmal die Brille ab, die die Politiker ihr aufgesetzt haben?“ Rainer Bohnet, Geschäftsführer der RSE: "Land NRW und Bezirksregierung legen sich die Verkehrspolitik nach Gutsherrensart zurecht. Das ist unverantwortlich."

Die Rhein-Sieg-Eisenbahn und der Förderkreis gehen davon aus, dass die Entwidmung vor Gericht keinen Bestand haben wird.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.