Wie vielen Museumsbahnern aus den letzten Jahren bekannt sein dürfte, wird die klassische schwarze Arbeitskleidung für das Dampflokpersonal nach dem Schnitt der Deutschen Bundesbahn vom Hersteller nur noch auf Bestellung gefertigt. Der hierzu erforderliche Stoff wird speziell für die Museumsbahnen eingefärbt, was jedoch verständlicherweise eine bestimmte Mindestbestellmenge erfordert. Diese liegt bei etwa 600 Teilen.

Am 8. und 9. November 2008 veranstaltet die Mansfelder Bergwerksbahn in Klostermansfeld (Sachsen-Anhalt) in enger Kooperation mit dem VDMT den 2. Workshop "Kesselwasseraufbereitung bei Dampflokomotiven". Es werden die Grundlagen der Kesselsteinbildung, der Korrosion und der damit verbundenen Probleme beim Betrieb und der Unterhaltung von Dampflokomotivkesseln erörtert und Lösungswege aufgezeigt. Die Erfahrungen, die beim vorangegangenen Workshop gewonnen wurden, sollen in die Wissensvermittlung bei dieser Veranstaltung einfließen, die den Museumsbahnern Theorie und Praxis gleichermaßen nahebringen will. Eine Dampfzugfahrt mit der Bergwerksbahn und ein abendlicher Erfahrungsaustausch runden das Programm ab.

Die Stadt Blumberg sucht für die Museumsbahn Wutachtal einen weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter, der neben seiner Tätigkeit als Dampflokführer und -heizer auch begleitende Arbeiten an der Museumsbahn und deren Fahrzeugen ausführen soll. Die Bezahlung erfolgt nach den Tarifbestimmungen für den Öffentlichen Dienst. Interessierte Museumsbahner können die vollständige Stellenausschreibung hier herunterladen. Bewerbungen sollten bis zum 18. Januar 2008 bei der Stadt Blumberg vorliegen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat den Widerspruch einiger Eisenbahnunternehmen gegen eine Allgemeinverfügung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zum Anlass genommen, eine Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in die Wege zu leiten.

In den letzten Jahren waren die Fahrgastrechte für Reisende bei der Eisenbahn ein viel beachtetes Thema in der öffentlichen Diskussion. Das auch zu recht, da im Verhältnis von Fahrgast zu Eisenbahn in vielen Fällen noch das Recht aus den 30er Jahren gilt, welches dem Fahrgast viele, der Eisenbahn jedoch wenig Pflichten auferlegt. Hier weht noch immer der Geist der Zuteilung einer nicht näher spezifizierten Beförderung gnadenhalber durch das Recht. Ein Zustand, der auch der Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn in einem immer stärker auf Dienstleistungen orientierten Marktumfeld nicht zuträglich ist, weil er die Neigung bestärkt, sich auf einem „Nicht-leisten-zu-müssen“ auszuruhen.

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