Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat den Widerspruch einiger Eisenbahnunternehmen gegen eine Allgemeinverfügung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zum Anlass genommen, eine Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in die Wege zu leiten.
Mit der Allgemeinverfügung wollte das EBA die Zugbeeinflussung PZB 90 verbindlich vorschreiben. Dagegen hat eine größere Anzahl von Eisenbahnen Widerspruch eingelegt und nach dessen Ablehnung teilweise auch gegen die Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Dies wird vom BMVBS anscheinend als unbotmäßiges Verhalten der betreffenden Eisenbahnen betrachtet, dem es mit einer Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung einen Riegel vorschieben und den Einsatz der PZB 90 verbindlich vorschreiben will. Daraus kann zunächst geschlossen werden, dass die Allgemeinverfügung wohl rechtlich auf dünnem Eis steht, sonst hätte der Ausgang des Verfahrens abgewartet werden können. Im Gegensatz zu den Fachleuten der Eisenbahnunternehmen hält das BMVBS die PZB 90 für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs für unabdingbar, verwickelt sich in der Begründung aber in Widersprüche.