Der Länderausschuss für Eisenbahnen und Bergbahnen (LAEB), ein seit vielen Jahren bestehender informeller Kreis von Eisenbahnfachleuten, hat eine Initiative des Bundesverkehrsministeriums zur umfassenden Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) aufgegriffen und die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe vereinbart.

Auf deren erster Sitzung ist eine umfangreiche Vorschlagsliste vorgelegt worden, die neben vielen Anpassungen an die terminologische Praxis anderer gesetzlicher Regelungen gravierende Einschnitte für alle Eisenbahnen enthält. Genannt seien hier:

  • die nunmehr grundsätzlich geforderte Ausrüstung von Strecken mit einer Zugbeeinflussung ab einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von mehr als 80, ggf. bereits von mehr als 60 km/h,
  • die nunmehr grundsätzlich geforderte Ausrüstung von Blinklichtüberwachungssignalen auf Nebenbahnen (hier BÜ-Signale an Nebenstrecken genannt) mit einer Zugbeeinflussungseinrichtung,
  • der Entfall der Triebfahrzeugkategorie Kleinlokomotive und der zugehörigen Bestimmungen, auch für die Bediener,
  • die Forderung nach der Einführung einer Geschwindigkeitsaufzeichnung,
  • die Forderung nach ganztägigem Führen des Nachtzeichens des Spitzensignals, was als bereits gängige Praxis bezeichnet wird,
  • der vorgesehene Entfall des bisher praktizierten Zugleitbetriebes, der bei Reisezugverkehr nur noch mit technischer Unterstützung (gemeint ist vermutlich auch hier eine Zugbeeinflussung) zulässig sein soll,
  • und schließlich wird aus noch unbekanntem Grund der Entfall der Andreaskreuze bei Bahnübergängen mit Halb- oder Vollschranken vorgeschlagen, womit bei Ausfall dieser Einrichtungen der Vorrang des Eisenbahnverkehrs vor dem Straßenverkehr (§ 19 StVO) eliminiert wäre.

Es ist zu erwarten, dass die Vorschläge von der Arbeitsgruppe weitgehend übernommen, sodann vom Bundesverkehrsministerium dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt und von diesem wie auch schon die 4. Änderungsverordnung vom Frühjahr dieses Jahres „durchgewunken“ werden. Der Arbeitsgruppe gehören u.a. Vertreter des Eisenbahn-Bundesamtes, der DB AG, der Eisenbahn Altona - Kaltenkirchen - Neumünster und des VDV an. Der VDMT bedauert, ebenso wenig wie das Netzwerk Privatbahnen, weitere Nichtbundeseigene Eisenbahnen oder Eisenbahnfachleute der Hochschulen an dem Arbeitskreis beteiligt zu sein.

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