Der VDMT hat sich in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz gewandt und Stellung genommen zu einem Gesetzentwurf bezüglich des Entschädigungsanspruchs bei Verspätungen. Der Verband plädiert angesichts des Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr für eine grundsätzliche Ausnahme im Gelegenheits- oder Museums- und Touristikbahnverkehr, zumindest aber für die ersten fünf Jahre. Die Rückerstattung von Fahrgeldern sei im Gelegenheitsverkehr eine unzumutbare Härte, zumal die Fahrgäste eher Besucher von Freizeiteinrichtungen sind, als dass sie ein Verkehrsbedürfnis mit Anschlussfahrten haben. Der Fahrgastverband Pro Bahn, der sich für die Verbesserung und Konkretisierung von Fahrgastrechten einsetzt, unterstützt in diesem Fall die Argumentation und das Ziel des VDMT, eine Ausnahmeregelung zu erwirken.