Im Oktober hatte der VDMT seine Mitglieder auf die geplante Änderung der NBS der DB Station&Service aufmerksam gemacht, in welchen ein Verbot von Dampflokomotiven in Bahnhofshallen vorgesehen war. Dies hätte zu einer erheblichen Beinträchtigung für die Betreiber geführt. Der VDMT hat teseine betroffenen Mitglieder aufgefordert, gegen die Änderung der NBS in diesem Punkt Widerspruch einzulegen., da formal nur die Zugangbereichtigten widerspruchsberechtigt sind. Dem sind erfreulich viele Bahnen nachgekommen. Parallel dazu hat auch der VDMT gegenüber der Bundesnetzagentur ablehnend Stellung bezogen.

 

Die Bundesnetzagentur hat ihr Prüfverfahren mittlerweile abgeschlossen und zum Ergebnis folgende Pressemitteilung herausgegeben.:

Die Bundesnetzagentur hat am 19. November 2010 das Prüfverfahren zur Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der DB Station&Service AG beendet. Schwerpunkte des Verfahrens waren die neue Struktur des Stationspreissystems (SPS) und die dazu gehörenden Entgeltgrundsätze, Fahrgastinformationen und der Zugangsanspruch von Dampflokomotiven. Die Marktteilnehmer beteiligten sich stark am Verfahren. Insgesamt gingen rund 80 Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur ein.

Die Mitteilung über die neu zu fassenden Nutzungsbedingungen der DB Station&Service AG gliederte sich in zwei Teile: Die zum 12. April 2011 unter dem Namen "Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe" (INBP) in Kraft tretende Neufassung der NBS der DB Station&Service AG und die Änderung der bestehenden "Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Infrastruktur von Personenbahnhöfen der DB Station&Service AG" (ABP) zum 1. Januar 2011, mit der die Grundlage eines neuen Stationspreissystems gelegt wird.

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Besondere Bedingungen für Dampflokomotiven

In Deutschland gibt es eine gewachsene Branche von Unternehmen und Vereinen, die die Erhaltung historischer Dampflokomotiven sicherstellen. Gleichzeitig erbringen diese Eisenbahnen weiterhin Verkehrsleistungen auf der Schiene, die als Museums- und Dampflokfahrten einen gewichtigen Beitrag zur Finanzierung dieser Unternehmen leisten.

Die zur Stellungnahme bekanntgegebenen INBP enthielten ein vollständiges Nutzungsverbot von Bahnhöfen mit Hallendach für Dampflokomotiven. Diese Regelung hätte zu einer starken Einschränkung der Aktivitäten dieser Branche geführt. Nachdem die DB Station&Service AG auf Grund einer großen Vielzahl eingegangener kritischer Stellungnahmen das Nutzungsverbot bereits auf Bahnhöfe mit Hallendach und Rauchmeldeanlagen eingeschränkt hatte, erklärte sich das Unternehmen im Verfahren zu einer grundsätzlichen Aufhebung des Nutzungsverbots bereit. Die Einfahrt von Dampflokomotiven in Bahnhöfe mit Hallendach ist somit weiterhin möglich. Sind Rauchmeldeanlagen vorhanden, sind aus dem Dampflokbetrieb entstehende notwendige Mehraufwendungen bzw. Schäden durch die Zugangsberechtigten zu tragen.

Die Bundesnetzagentur hat sich dazu entschieden, dieser Regelung nicht zu widersprechen. Sie erwartet von der DB Station&Service AG, dass das Unternehmen eine Liste der mit Rauchmeldern ausgestatteten Bahnhöfe mit Hallendach veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur geht zudem davon aus, dass sich die notwendigen Mehraufwendungen lediglich auf Mehraufwendungen (im Vergleich zu anderen Triebfahrzeugen, z. B. Diesellokomotiven) beziehen, die mit der besonderen Ausstattung der Bahnhöfe mit Rauchmeldern in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Falls erforderlich, wird die Bundesnetzagentur die Notwendigkeit anfallender Mehraufwendungen einer gesonderten Prüfung im Einzelfall unterziehen.

Weitere Ergebnisse des Verfahrens

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Der Bescheid wird in Kürze auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

(Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 22.11.2010)

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