Museumseisenbahnen sind auch Eisenbahnen |
Unsere Besucher stellen oft die Frage, ob die Museumsbahnen "denn einfach so mit ihren Fahrzeugen auf den Eisenbahnstrecken fahren dürften." Dem ist natürlich nicht so. Museumsbahnen in Deutschland sind Eisenbahnen wie jede andere auch, nur dass ihre Fahrzeuge etwas älter sind. Für den Betrieb der Museumsbahnen gelten daher die gleichen Regeln und Anforderungen wie für jede andere Eisenbahn. Im wesentlichen sind dies das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und die ergänzenden Gesetze der Bundesländer sowie die darauf beruhenden Verordnungen und Vorschriften. Selbständige EisenbahnenNachdem mit der Bahnreform ab 1994 die Möglichkeit geschaffen wurde, Anbieter von reinen Eisenbahnverkehrsleistungen, also ohne eigene Strecke, als sogenannte Eisenbahnverkehrsunternehmen zu konzessionieren, haben viele Museumsbahnen diese Möglichkeit genutzt, als Eisenbahn selbständig zu werden. Zuvor verkehrten diese Bahnen meist unter der Betriebsführung einer Nichtbundeseigenen Eisenbahn, die wegen ihrer Strecke über die erforderliche Genehmigung verfügte. Daneben gab es auch schon immer eine Anzahl von Museumsbahnen mit eigener Strecke, die ebenfalls als Nichtbundeseigene Eisenbahnen genehmigt waren. Die Aufsichtsbehörde prüftVoraussetzung für die Genehmigung als Eisenbahn ist die Erfüllung der in der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung genannten Anforderungen. Die Länderverkehrsministerien sind als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Genehmigung und Überwachung der Eisenbahnen zuständig. Als eigene Eisenbahnunternehmen sind die Museums- oder Touristikbahnen stets für die Sicherheit ihres Betriebes selbst verantwortlich. Egal, ob die Bahn nur Fahrzeuge oder auch eine eigene Strecke betreibt, sie braucht einen Betriebsleiter, der die Betriebssicherheit gegenüber den Mitarbeitern, Fahrgästen und Anwohnern zu verantworten hat. Bei der hohen Verantwortung des Betriebsleiters sind Forderungen nach einer umfangreichen fachlichen Ausbildung und menschlicher Eignung verständlich. Erst nach einer Prüfung bestätigt die Aufsichtsbehörde den Betriebsleiter. |
Hoch qualifizierte FachkräfteDie Eisenbahner der Museumsbahnen - Lokführer, Heizer, Zugführer, Schaffner, Rangierer usw. - müssen vor ihrem Einsatz festgelegte Ausbildungsgänge durchlaufen und Prüfungen ablegen. Sie müssen sich regelmäßig fortbilden und unterliegen wie andere Eisenbahner auch einer turnusmäßigen gesundheitlichen Überprüfung. Eine besondere Bedeutung kommt schließlich den Dampflokführern zu, und hier geht es nicht um "Ehrenlokführer", sondern um langjährig tätige und hoch qualifizierte Fachkräfte. Die meisten der heute bei Museumsbahnen tätigen Dampflokführer haben ihre Befähigung nicht mehr bei Reichs- oder Bundesbahn erworben, sondern bei einer Museums- oder Touristikbahn. |
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Vorschriften gelten auch hierDie sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Eisenbahnen, wie zum Beispiel die Gleis- und Signalanlagen, die Fahrwerke der Fahrzeuge, in besonderem Maße die Bremsen und die Lokomotivkessel, werden entsprechend den Vorschriften regelmäßig überprüft. Hierzu bedienen sich die Museumsbahnen, sofern sie nicht selbst über fachkundiges Personal verfügen, Sachverständiger oder geeigneter Fachwerkstätten. Diesen Anforderungen gerecht zu werden, erfordert ein erhebliches Maß an Engagement der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter, doch bietet sich dabei für jeden die Gelegenheit, neue Erfahrungen zu sammeln und Herausforderungen zu meistern. |