„Den Betriebsbeamten sind die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie zur ordnungsgemäßen Ausübung ihres Dienstes befähigen“, so bestimmt es § 54 Abs. 1 EBO für regelspurige Bahnen und § 47 ESBO für Schmalspurbahnen. Aus diesen gesetzlichen Vorschriften folgt dreierlei: es ist, erstens, Sache der Eisenbahnen, dafür Sorge zu tragen, dass der Betriebsbeamte all das weiß (Kenntnisse) und kann (Fertigkeiten), was für seine Tätigkeit notwendig ist. Zweitens muss er nicht allumfassend ausgebildet sein, sondern er muss nur das wissen und können, was er für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm konkret übertragene Aufgabe tatsächlich benötigt. Wie, drittens, diese Ausbildung erfolgt, steht im Ermessen der Eisenbahn. Der Gesetzgeber verlangt nur, dass am langen Ende das Ergebnis, sprich: der Ausbildungserfolg, stimmt. Eisenbahnen haben sich aber durch Prüfungen oder „in sonst geeigneter Weise“ vom Ausbildungserfolg zu überzeugen und müssen hierüber Nachweise führen. Mit anderen Worten: die Eisenbahnen haben freie Hand, wie ausgebildet wird. Das unterscheidet Museums- und Touristikbahnen prinzipiell nicht von kommerziellen Eisenbahnen.
Für die Ausbildung gibt es jedoch bei Museums- und Touristikbahnen gegenüber kommerziellen Eisenbahnen zwei gravierende Unterschiede: während Mitarbeiter kommerzieller Eisenbahnen ihrer Tätigkeit in erster Linie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nachgehen, sind die Betriebsbeamten der Museums- und Touristikbahnen freiwillig tätig. Sie besitzen eine hohe Eigenmotivation, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrer Freizeit zu verschaffen und nicht wie die kommerziellen Eisenbahner während der bezahlten Arbeitszeit. Andererseits divergieren die betrieblichen Verhältnisse innerhalb des Museumsbahn-Sektors und im Vergleich zu kommerziellen Eisenbahnen ganz erheblich. So werden Bremsbauarten betrieben, die mittlerweile selten sind, oder Betriebsweisen wie der Rollbockverkehr gepflegt, die im kommerziellen Bereich – zumindest in Deutschland - längst Geschichte sind.
Um in diesem Kontext die Museums- und Touristikbahnen bei der professionellen Ausbildung ihrer in aller Regel ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter zu unterstützen, hat der VDMT-Fachausschuss „Ausbildung“ Muster-Ausbildungspläne für die wesentlichen betrieblichen Tätigkeitsfelder entwickelt.
Die Ausbildungspläne sind modular aufgebaut. Jeder lernt nur das, was für den Betrieb „seiner“ Bahn notwendig ist. Da jeder Ausbildungsabschnitt dokumentiert wird, ist genau erkennbar, was, wie und mit welchem Ergebnis ausgebildet wurde. So wird nicht nur der Personalübergang zwischen den einzelnen Bahnen erleichtert, sondern vor allen Dingen auch die einfache Möglichkeit geschaffen, Inhalte in Theorie oder Praxis bahnübergreifend gemeinsam auszubilden.
Wie eingangs erwähnt, sind die betrieblichen Verhältnisse der Museums- und Touristikbahnen sehr unterschiedlich. Zudem sind Ausbildungszeiten stark abhängig von der gewählten Lernmethode sowie der Lerngeschwindigkeit der Einzelpersonen. Deshalb wurde auf zentrale Zeitvorgaben für die jeweiligen Ausbildungsinhalte vorläufig verzichtet. Sie wären auch nur als sehr grober Anhalt zu verstehen gewesen, weil die spezifischen Verhältnisse und die Vorkenntnisse individuell sehr unterschiedlich sind. Weil praktisch alle Betriebsbeamten freiwillig tätig sind, ist der Erwerb theoretischer Kenntnisse im Selbststudium ausdrücklich zugelassen und erwünscht.
Der Fachausschuss hat bisher folgende Ausbildungspläne entwickelt:
- Grundlagen Eisenbahn/Bahnbetrieb/Mitarbeitende
- Mitarbeiter im Rangierdienst (Rangierer, Rangierbegleiter) gemäß VDV 754
- Zugführer NE mit Zusatzmodul Ril 408 gemäß VDV 754
- Zugführer NE nach Ril 408 mit Zusatzmodul FV-NE gemäß VDV 754
- Bremsprobeberechtigter gemäß VDV 754
- Heizer gemäß VDV 754
Das Ausbildungsmodul „Grundlagen Eisenbahn/Bahnbetrieb/Mitarbeitende“ ist der Einstieg und für alle angehenden, als „Betriebsbeamte“ Tätige bei den Museums- und Touristikbahnen gedacht. Die Ausbildungspläne 2 – 6 beschreiben die jeweiligen tätigkeitsspezifischen Ausbildungsinhalte. Alles Weitere ist in den „Erläuternden Anwendungshinweisen“ zu finden. Ergänzend ist eine Excel-Tabelle beigefügt, um die individuelle Schulungszeit einfach zu ermitteln und festzuhalten.
Alle Ausbildungspläne stehen im nachfolgenden Abschnitt unserer Website zum Download bereit. Der VDMT-Fachausschuss freut sich auf Hinweise, Anregungen, Ergänzungen oder Korrekturen, besonders solche, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben, kurzum auf jede Rückmeldung. Wünschenswert wäre es, wenn diese Rückmeldungen möglichst bis zum 30.09.2024 bevorzugt per E-Mail (ausbildung@vdmt.de) eintreffen. Dann ist sichergestellt, dass sie bei der kommenden Überarbeitung begutachtet und, soweit sinnvoll, eingearbeitet werden können. Sofern notwendig, sollen die überarbeiteten Versionen im 4. Quartal 2024 erscheinen.
Erarbeitet haben die Ausbildungspläne:
- Quante, Michaela (Leitung; Hespertalbahn/ETL Lengerich)
- Drechsler-Konukiewitz, Insa (DEV, Bruchhausen-Vilsen)
- Elsner, Harald (VVM, Hamburg, Aumühle, Schönberger Strand)
- Falkenhagen, Markus (Bielefelder Eisenbahnfreunde)
- Gärditz, Stefan (DGEG Würzburg)
- Hahn, Torsten (Pressnitztalbahn)
- Mandelartz, Marcus (Feldbahn-Museum Oekoven)
- Merkle, Alice (UEF Ettlingen)
- Reckert, Werner (Bahnakademie)
- Rothenhöfer, Michael (Jagsttalbahn)
- Uhle, Harald (Museums-Eisenbahn Minden)
- Wagner, Andreas (Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahnfreunde)
Es gibt Überlegungen, den VDMT-Mitgliedern zu einzelnen Themen auch Ausbildungsunterlagen wie z.B. Präsentationen zur Verfügung zu stellen. Deshalb würde sich der Fachausschuss freuen, wenn ihm bereits verwendete Unterlagen zur Verfügung gestellt würden. Diese Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt und ausschließlich im Fachausschuss besprochen. Ohne Einverständnis des Erstellers werden sie Dritten nicht zugänglich gemacht.
Näheres hierzu und zu allen anderen Fragen erfahren Sie über ausbildung@vdmt.de oder direkt bei der Leiterin Michaela Quante (quante@vdmt.de).