Wer auf der Gäubahn unterwegs sein möchte, muss in naher Zukunft mit Einschränkungen rechnen. DB InfraGo hat Informationen darüber zusammengestellt und bietet eine Informationsveranstaltung am 10. September 2024 an. Mehr Informationen gibt es hier.
Hier finden Sie aktuelle Informationen des VDMT, Informationen zu den VDMT-Tagungen sowie Termine
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Wer auf der Gäubahn unterwegs sein möchte, muss in naher Zukunft mit Einschränkungen rechnen. DB InfraGo hat Informationen darüber zusammengestellt und bietet eine Informationsveranstaltung am 10. September 2024 an. Mehr Informationen gibt es hier.
Nur auf Umwegen und leider nicht direkt hat der VDMT vom geplanten MDG erfahren. Trotzdem hat er zum Gesetzentwurf gegenüber der Bundesregierung Stellung genommen. Im Kern besagt der Gesetzentwurf, dass verkehrsrelevante Daten maschinenlesbar bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören z.B. auch Soll- und Ist-Fahrplandaten der Eisenbahnen. Der Entwurf sieht vor, dass nur maschinenlesbar vorhandene Daten bereitzustellen sind. Es soll weder eine Pflicht zum Erheben dieser Daten noch zur Herstellung der Maschinenlesbarkeit normiert werden. Da der Gesetzentwurf zumindest für den juristisch nicht besonders bewanderten Leser missverständlich ist, hat der VDMT darum gebeten, dies klar und eindeutig auch in den Gesetzentwurf selbst aufzunehmen. Der Gesetzentwurf ist hier und die Stellungnahme des VDMT hier zu finden.
Der Einsatz ausschließlich historisch oder touristisch genutzter Fahrzeuge ist nicht von den Regelungen des Schienenlärmschutzgesetzes (SchlärmschlG) betroffen. Weiter
Der VDV und die DB AG haben die BreVo / Richtlinie 915 überarbeitet und den Entwurf für die Aktualisierung 11 (Anlage 1) dem Sektor für eine Kommentierung übergeben. Stellungnahmen (Anlage 2) können bis 19. April 2024 an den VDV abgegeben werden.
Anlage 1 (Entwurf Aktualisierung 11)
Anlage 2 (Formular für Stellungnahmen)
Mit Stand März 2024 informiert der FA in einer Übersichtstabelle über die derzeit bekannten, im Dampfloksektor einsetzbaren Brennstoffe. Neben den aktuellen Preisen ist auch eine Bewertung der wichtigsten Eigenschaften vorgenommen worden. Für sehr einfachen, feldbahnähnlichen Betrieb mit geringen Verbräuchen, kann auch nach wie vor Stückholz oder Holzbrikett empfohlen werden (in der Tabelle nicht aufgeführt).
Vermutlich trifft es, wenn überhaupt, nur wenige Museums- und Touristikbahnen, aber wenn doch, hat das Thema aber Relevanz. Auf ausgewählten Strecken sind mittlerweile sog. Lang-Lkw zugelassen. Lang-Lkw und Hänger dürfen statt 18,75 m bis 25,25 m lang sein. Diese Fahrzeuge benötigen jedoch mehr Räumzeit am Bahnübergang und haben andere Schleppkurven als übliche Lkw. Deshalb sollte vor Freigabe einer Straße für Lang-Lkw geprüft werden, ob Bahnübergänge auch von ihnen sicher überquert werden können. Nach Erkenntnissen des VDV findet diese Prüfung wohl nur unvollkommen statt. Deshalb hat der VDV in der VDV-Mitteilung 3319 „Prüfung von Bahnübergängen zur Nutzung durch Lang-LKW“ entsprechende Empfehlungen gegeben. Näheres ist folgenden Dokumenten zu entnehmen:
Anhang “Prüfung von Bahnübergängen zur Nutzung durch Lang-LKW”
Die vom VDMT-Fachausschuss „Ausbildung“ entwickelten Muster-Ausbildungspläne für sechs wesentliche betriebliche Tätigkeitsfelder sind ab sofort hier verfügbar.
Vor einigen Wochen hat die DB Netz AG Trassenentgelte für die Fahrplanjahre 2017/18 bzw. 2018/19 nachgefordert. Die Nachforderungen reichen von gerade vierstelligen bis zu deutlich sechsstelligen Beträgen. Der VDMT ist der Rechtsauffassung, dass dieser Anspruch auf Nachzahlung nicht besteht; kurz gefasst deshalb, weil die DB Netz AG sich ihn hätte vorbehalten müssen.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA plant, die Verwendung von metallischem Blei und seinen Legierungen in der EU zukünftig zu verbieten. Das hätte nicht nur für Restauratoren fatale Folgen, sondern würde sich auch auf unsere Arbeit auswirken, denn Blei wird in vielfältiger Weise auch bei der Instandhaltung von Loks und Wagen eingesetzt. Darum unterstützen Sie bitte die Petition gegen das EU-Bleiverbot.
Weitere Informationen und Hinweise zur Vorgehensweise zur Unterstützung der Petition finden Sie hier:
Das in Gera Hbf stehende Verwaltungsgebäude soll im kommenden Jahr abgerissen werden. Auf den daneben befindlichen Rampengleisen sind historische Wagen abgestellt. Es handelt sich um einen Pwi 31 von Anfang der 30er Jahre (dieser hat bereits einen Abnehmer gefunden), einen Bahnpostwagen Post 4ü aus den 1920er Jahren sowie zwei G-Wagen von ca. 1900.
Vor gut zwei Jahren hat der Gesetzgeber die Kostentragung für „Anschlusseinrichtungen“, sprich des Gleisanschlusses, neu geregelt. Im Zuge dieser Umstellung unterbreitet die DB Netz AG aktuell auch Museumsbahnen neue Vertragsentwürfe. Aus Sicht des VDMT werden diese Entwürfe jedoch der gesetzlichen Kostenteilungsregelung nicht gerecht. Die Position des VDMT, der aktuell bei den zuständigen Behörden für seine Rechtsauffassung wirbt, finden Sie hier.
Der VDMT hat zur geplanten Änderung im betrieblich-technischen Regelwerk in den Nutzungsbedingungen 2025 der DB Netz AG eine Stellungnahme abgegeben. Geplant ist, ein alleinstehendes Signal Ne 14 auch als alleiniges Flankenschutzsignal einzuführen. Der VDMT sieht dieses Vorgehen insbesondere in Bezug auf das Rangieren kritisch und sieht eine Verschiebung der Risiken und Verantwortung vom EIU auf das EVU. Die Stellungnahme des VDMT ist hier einsehbar.
Eigentum und Betrieb von Museumsbahn-Fahrzeugen fallen oft auseinander. Der Verein oder ein Vereinsmitglied ist Eigentümer eines Fahrzeugs, genutzt wird das Fahrzeug aber von einem Dritten, z.B. einer Betriebsgesellschaft. In diesem Kontext stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen. Der VDMT möchte dieses Thema in einem Expertengespräch erörtern und lädt Personen, die eine entsprechende Expertise mitbringen, hierzu ein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Frist zur Störfestmachung von GSM R-Zugfunkgeräten ist mehrfach verlängert worden. Sind Fahrzeuge bis zum Stichtag 14.12.2024 nicht störfest gemacht, dürfen sie auf den Strecken der DB Netz AG nicht mehr eingesetzt werden. Dies gilt nicht nur für fest verbaute, sondern auch für mobile GSM R-Geräte. Diese Frist wird nicht mehr verlängert werden. Ergänzende Informationen finden sie hier.
Einsatz von Heranwachsenden als Betriebsbeamte befürwortet
Auf Basis der langjährigen und guten Erfahrungen mit dem Betrieb von Parkeisenbahnen in den neuen Ländern nach der Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen (BOP) und den Einsatz von Kindern und Jugendlichen hat der Vorstand des VDMT einen Musterantrag zur Beantragung einer Ausnahme zur EBO bzw. ESBO erarbeitet und diesen mit den Vertretern der Landesverkehrsministerien sowie den Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf der 217. Sitzung der Betrieblichen Arbeitsgruppe des Länderausschusses für Eisenbahnen und Bergbahnen (BAG des LAEB) beraten. Neben dem wohlwollenden Echo seitens der Länder unterstützt insbesondere das BMDV den Vorstoß des VDMT.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hintergrundinformationen und den Mustertext für Anträge finden Sie hier
Museumsbahnen von Fahrgastrechte-Verordnung weitestgehend ausgenommen
Nunmehr ist es amtlich: Museums- und Touristikbahnen sind seit dem 05.08. bzw. 08.08.2023 von den Vorschriften der Verordnung (EU) 2021/782 (Fahrgastrechte-Verordnung) ausgenommen. Damit ist klargestellt, dass z. B. bei verspäteten Sonderzügen keine Rückerstattung von Fahrpreisen verlangt werden kann. Die neu gefasste Eisenbahn-Verkehrsordnung, mit der die EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wird, ist nunmehr im Bundesgesetzblatt (2023 Teil I, Nr. 208 S. 1ff) veröffentlicht worden und kann hier eingesehen werden
Bereits am 03.08.2023 ist die neue Zuständigkeitsregelung für die Aufsicht über die Schmalspurbahnen in Kraft getreten. § 5 Abs. 4a AEG bestimmt, dass das Eisenbahn-Bundesamt die Aufsicht über die Einhaltung der Fahrgastrechte nur noch über die regelspurigen Eisenbahnen führt. Das geänderte AEG ist hier zu finden.
Für beide Punkte hat sich der VDMT gegenüber dem Gesetzgeber mit Erfolg stark gemacht.
Bundesverkehrsministerium greift Überlegungen des VDMT auf
Die geplante Novelle der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) mit neuen Regelungen u.a. für die Ausbildung der Triebfahrzeugführer (Tf), deren Prüfung, Entzug und Wiedererteilung des Triebfahrzeugführerscheins sowie Organisation und Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen hätte eine erhebliche Verschärfung bedeutet - auch für Triebfahrzeugführer von ausschließlich historisch oder touristisch genutzten Triebfahrzeugen.
Auf diese und weitere Umstände hat der VDMT in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesverkehrsministerium ausdrücklich hingewiesen. Nach aktuellem Stand der Dinge wird die TfV nunmehr wie bisher keine Anwendung auf das Bedienen von Triebfahrzeugen finden, die ausschließlich historisch oder touristisch genutzt werden.
Weiter Informationen finden Sie im internen Bereich unter “Positionen und aktuelle Informationen”